Stadtbildkommission

Die Stadtbildkommission überprüft im Rahmen der Baubewilligungsverfahren Baugesuche auf ihre städtebauliche und architektonische Verträglichkeit. Ziel ist eine „gute Gesamtwirkung“. Sie sieht ihren Auftrag im Sinne einer kulturellen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Stadt, wie in der Unterstützung und Förderung bei konkreten Projekten und in Fragen der Stadtentwicklung.

Die Stadtbildkommission besteht aus sieben vom Regierungsrat gewählten Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Gestaltung, Wirtschaft, Gebäude- und Energietechnik. Der Kantonsbaumeister und die Denkmalpflege wohnen den monatlich stattfindenden Sitzungen mit beratender Stimme bei.
Die Stadtbildkommission beurteilt die Gestaltung von Bauten, Anlagen, Reklamen, Aufschriften und Bemalungen in Fällen von grösserer Tragweite. Die Stadtbildkommission wird von einem Präsidenten geleitet, der vom zuständigen Regierungsrat ernannt wird.

Das Fachsekretariat besteht aus zwei Architekten, es ist fachlich der Stadtbildkommission unterstellt und administrativ beim Bau- und Verkehrsdepartement angegliedert.

Das Ziel des Fachsekretariats ist es, Bauherren zu unterstützen, dass gestalterische Anliegen vor Einreichen der Baueingabe besprochen werden können. Dies hilft, Leerläufe zu verhindern, und Abläufe durch vermehrte Transparenz und Kommunikation zu beschleunigen.

Die Kriterien für die Beurteilung einer „guten Gesamtwirkung“ lassen sich nicht in allgemeiner Form festlegen, da jeder Ort seine besonderen Bedingungen aufweist und eine Auslegung der Kriterien von Fall zu Fall verlangt. Dabei sollen die Punkte Beachtung finden, welche die die Auswirkungen des Projektes auf seine Umgebung betreffen. Da nicht jeder Ort von gleicher gestalterischer Bedeutung ist, ist die Stadt ausserdem in unterschiedliche Zonen gegliedert.

Bei der Beratung von Projektverantwortlichen/Bauherrschaften und bei der Beurteilung von Baugesuchen strebt die Stadtbildkommission Lösungen an, die unter ähnlichen städtebaulichen Bedingungen wiederholt werden können. Damit schafft sie eine gewisse Sicherheit bei der Ausarbeitung von Baugesuchen.

Das Reklamekonzept (Version Juli 2016) bildet für die Stadtbildkommission die Grundlage zur Beurteilung von Reklamen auf dem gesamten Stadtgebiet. Die gedruckte Version des Reklamekonzepts ist auf dem Sekretariat (061 267 92 16) erhältlich.


Downloads:
Reklamekonzept digitale Version Juli 2016
Geschäftsordnung SBK, Stand Januar 2020

Mitgliederliste Stadtbildkommission SBK (Link auf Staatskalender)

Gesetzesgrundlagen:
Die gesetzliche Verankerung der „guten Gesamtwirkung“ findet sich in
BPG § 58
Die Zuständigkeit/Organisation der Stadtbildkommission findet sich in
BPV § 12,15, 15a und 16
 

Die Sitzungsdaten der SBK 2024 sind:
16.01; 27.02; 19.03.; 23.04.; 21.05.; 18.06.; 20.08.; 24.09.; 22.10.; 19.11. und 10.12.2024.