Basel garantiert Ersatz für vom Rheintunnelbau betroffene Freizeitgärtnerinnen und -gärtner

Der vom Bund geplante Rheintunnel bedingt frühestens ab 2029 die Aufhebung eines Teils des Freizeitgartenareals Rankhof I. Betroffene Pächterinnen und Pächter werden vom Kanton Basel-Stadt einen Ersatzgarten erhalten.

Fünf Areale mit Freizeit- und Familiengärten in Basel, Birsfelden und Muttenz werden durch den Bau des Rheintunnels tangiert. In Basel wird das Bundesamt für Strassen ASTRA auf dem Areal des Freizeitgartenareals Rankhof I eine unterirdische Lüftungszentrale für den künftigen Rheintunnel bauen. Mit Beginn der Bauarbeiten frühestens ab 2029 wird der südlichen Teil des Areals deshalb aufgehoben. Bei manchen Freizeitgarten-Parzellen ist die Aufhebung endgültig, bei anderen beschränkt sie sich auf die gut zehn Jahre dauernden Bauarbeiten. Welche einzelnen Parzellen wie betroffen sind, wird voraussichtlich gegen Ende 2023 bekannt sein.

Entsprechend dem Freizeitgartengesetz garantiert der Kanton Basel-Stadt allen betroffenen Pächterinnen und Pächter einen Ersatzgarten. Beim Wegfall ihrer Parzelle erhalten sie die Möglichkeit, einen passenden, durch natürliche Fluktuation freiwerdenden Garten zu übernehmen. Das Bundesamt für Strassen sowie das Bau- und Verkehrsdepartement informieren die Pächterinnen und Pächter des Areals diese Tage entsprechend.

Der Kanton Basel-Stadt ist gesetzlich verpflichtet 82 Hektar Freizeitgärten zur Verfügung zu stellen, davon wenigstens 40 Hektar auf Stadtgebiet. Er kann diese Flächen auch bei einer Aufhebung eines Teils des Freizeitgartenareals Rankhof I gewährleisten. Dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Gartenanlagen, nach mehr Grün- und Erholungsraum und der Notwendigkeit in der Agglomeration ökologisch wertvolle Flächen zu schaffen, wird Rechnung getragen. Damit derartige Flächen für die Bevölkerung gut erreichbar sind, sollen sie auch besser vernetzt werden. Bis zum Bau des Rheintunnels möchten die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie die Gemeinden Birsfelden und Muttenz überregional solche Flächen planerisch sichern und für die Bevölkerung verfügbar machen.

Die Planung des Rheintunnels durch das Bundesamt für Strassen ASTRA erfolgt unabhängig von der Teilrevision des kantonalen Freizeitgartengesetzes, welches die baselstädtische Stimmbevölkerung Ende September 2022 verworfen hat. Sowohl das gültige wie auch das verworfene Gesetz sehen vor, dass Gartenareale oder Teile davon aus überwiegenden öffentlichen Interessen oder aus zwingenden Gründen aufgehoben werden können. Im Nachgang zur Ablehnung der Teilrevision erarbeitet das Bau- und Verkehrsdepartement eine Auslegeordnung und wird sich – sobald diese abgeschlossen ist – zur Strategie und zum weiteren Vorgehen rund um die Basler Freizeitgärten äussern.

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