Schnellere Umsetzung von Fuss- und Veloverkehrsmassnahmen dank Rahmenausgabenbewilligung

Der Regierungsrat möchte die aktive Mobilität weiter stärken. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende sollen in absehbarer Zeit auf durchgehende, sichere und attraktive Verbindungen zählen können. Für die kommenden Jahre beantragt die Regierung dem Grossen Rat eine Rahmenausgabenbewilligung für die Planung, Projektierung und Umsetzung von baulichen Fuss- und Veloverkehrsmassnahmen.

Die Förderung des Fuss- und des Veloverkehrs ist ein wichtiges verkehrspolitisches Ziel des Kantons Basel-Stadt. Der Regierungsrat möchte daher die Infrastruktur für Velofahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Im Rahmen der Umsetzungsprogramme zum Teilrichtplan Velo sowie zum Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege hat das Bau- und Verkehrsdepartement all jene Stellen zusammengetragen, die eine ungenügende Infrastruktur aufweisen. Auf dem Veloroutennetz ist ein Abschnitt beispielsweise dann ungenügend, wenn er mit Tempo 50 befahren werden darf und gleichzeitig keine genügenden Velomassnahmen aufweist, also beispielsweise ein Velostreifen fehlt. Auf dem Fussverkehrsnetz wurden zum Beispiel zu schmale Trottoirs als Schwachstellen erfasst. Mancherorts können bereits kleine Markierungen die Situation verbessern, während an anderen Orten grössere Strassenumbauten nötig sind.

Kleinere Massnahmen kann das Bau- und Verkehrsdepartement über sein eigenes Budget finanzieren. Für alle anderen Massnahmen muss der Regierungsrat dem Grossen Rat jeweils einzeln einen Antrag für finanzielle Mittel stellen. Dies ist aufwendig und zeitintensiv. Um den Prozess zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Rahmenausgabenbewilligung für den Langsamverkehr (RAB LV) über 10 Millionen Franken. Da zahlreiche Orte sowohl Schwachstellen für den Velo- als auch den Fussverkehr aufweisen, ist es wichtig und sinnvoll, diese Schwachstellen - wo immer möglich - zusammen zu beheben. Mit dieser RAB kann der Kanton sowohl reine Velo- bzw. Fussverkehrsmassnahmen wie auch kombinierte Projekte finanzieren. Sie erlaubt zudem eine schnellere Umsetzung, da der Grosse Rat nicht mehr jede Ausgabe einzeln bewilligen muss. Damit kann der Kanton den Wünschen der Politik und der Basler Stimmbevölkerung entsprechen, den Fuss- und Veloverkehr verstärkt und beschleunigt zu fördern. Über die Verwendung der Mittel wird der Regierungsrat der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Grossen Rates alle drei Jahre berichten.

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