Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen Schnee schippen

Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sicher durch den Winter kommen. Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke müssen deshalb auch diesen Winter verschneite oder vereiste Trottoirs begehbar machen. Das Tiefbauamt räumt den Schnee auf der Strasse. Hauptstrassen und Pendlerrouten haben dabei Priorität. Bereits bei angekündigtem Schneefall und Frost werden kritische Stellen vorbeugend mit Salzsole besprüht.

Das Tiefbauamt macht darauf aufmerksam, dass Grundeigentümerinnen und -eigentümer oder ihre Beauftragten die Trottoirs vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien müssen. Der vom Grossen Rat per Motion geforderte Winterdienst auf den Trottoirs ist frühestens ab Winter 2023/24 möglich. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat dazu eine Vorlage zum Beschluss vorlegen. Fussgängerinnen und Fussgänger sollen auf einem Streifen von mindestens einem Meter Breite sicher unterwegs sein. Weggeräumter Schnee kann auf dem Trottoir entlang des Randsteins deponiert werden. Die Strassenrinne und Entwässerungsschächte sind freizuhalten, da sonst das Schmelzwasser nicht abfliessen kann.

Glatteis und rutschiger, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalz kann eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Eine Standortliste der Splittkisten (Streugutbehälter) ist auf der Webseite des Tiefbauamts unter www.tiefbauamt.bs.ch/entsorgung-sauberkeit/stadtreinigung/winterdienst.html abrufbar. Stadtreinigung und Stadtgärtnerei rufen dazu auf, nur wenig Streusalz einzusetzen und nur, wenn Schnee und Eis nicht anderweitig beizukommen ist. Verunreinigter Schnee darf nicht in Rabatten deponiert werden. Als Grundsatz gilt: Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto kleiner ist der Arbeitsaufwand und desto besser die Wirkung.

Die Stadtreinigung des Tiefbauamts räumt Schnee und Eis auf den Basler Strassen und Plätzen. Wenn sich kaltes Wetter abzeichnet und die Bodentemperaturen sinken verteilt die Stadtreinigung an den kritischen Stellen vorbeugend Feuchtsalz und Salzsole. Die Salzsole wird fein dosiert und versprüht. So kommt der Winterdienst mit möglichst wenig Salz aus. Das schont die Umwelt und sorgt für weniger Rost an Fahrzeugen. Die Wirkung der Sole auf der Fahrbahn hält bei einer Strasse mehrere Stunden an, im Falle von Velorouten sogar mehrere Tage. Bei Schneefall befreit das Tiefbauamt Busrouten, Hauptverkehrsstrassen sowie Velopendlerrouten, als erste von Schnee und Eis. Sie sind innert drei Stunden nach Ende des Schneefalls geräumt. Bei breiten Strassen mit Velostreifen kann es vorkommen, dass der Schnee auf den Velostreifen geschoben wird. Dies ist der begrenzten Breite der Schneepflüge geschuldet. Für jede Strasse ist definiert, ob der ganze Schnee geräumt wird (Schwarzräumung), der ganze Schnee verzögert geräumt wird (verzögerte Schwarzräumung), der Schnee nur teilweise geräumt wird (Weissräumung) oder gar kein Winterdienst stattfindet.

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