Tempo 20 in der Pfirter-/Schweizergasse: Appellationsgericht stützt Kanton

Das Appellationsgericht stützt das Vorhaben des Kantons, in der Pfirtergasse und der Schweizergasse eine Begegnungszone einzurichten. Diese geht auf den ausdrücklichen Wunsch der Quartierbevölkerung zurück. Das Appellationsgericht bestätigt die Haltung des Bau- und Verkehrsdepartements, wonach Begegnungszonen die Verkehrssicherheit verbessern und zu einer hohen Lebensqualität in den Wohnquartieren beitragen.

Auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner wollte das Bau- und Verkehrsdepartement in der Pfirter- und der Schweizergasse eine Begegnungszone einrichten. Gegen die entsprechende Verkehrsanordnung gingen mehrere Rekurse ein, die vom Bau- und Verkehrsdepartement abgewiesen wurden. Ein Rekurs wurde anschliessend ans Basler Appellationsgericht weitergezogen, das diesen nun vollumfänglich abgewiesen hat. In seiner Urteilsbegründung hält das Gericht fest, dass insbesondere Kinder, gebrechliche und alte Menschen in den Wohnquartieren Anspruch auf gesteigerten Schutz haben. Hier können Begegnungszonen einen wesentlichen Beitrag leisten: Gerade in engen und unübersichtlichen Quartierstrassen verbessert eine Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h die Verkehrssicherheit beträchtlich. In Begegnungszonen haben die Fussgängerinnen und Fussgänger zudem Vortritt, was sich ebenfalls positiv auf die Sicherheit zu Gunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmenden auswirkt. Weiter machen Begegnungszonen den Strassenraum für die Wohnbevölkerung erlebbar und tragen somit zur Steigerung der Lebensqualität in den Quartieren bei, ohne grosse Kosten zu verursachen.

In den Basler Wohnquartieren gibt es unterdessen mehr als 90 Begegnungszonen. Jede davon geht auf einen entsprechenden Wunsch aus der Bevölkerung zurück: Die Anwohnerinnen und Anwohner einer Quartierstrasse können Unterschriften sammeln und die Einrichtung einer Begegnungszone in ihrer Strasse beantragen. Anschliessend prüft das BVD, ob die Strasse geeignet ist und erarbeitet einen Umsetzungsvorschlag. Diesem müssen zwei Drittel aller betroffenen Haushalte zustimmen, damit eine Begegnungszone eingerichtet wird. Das Appellationsgericht stützt dieses Vorgehen und damit die langjährige Praxis des Bau- und Verkehrsdepartements. Die Begegnungszone in der Pfirter- und der Schweizergasse wird in den kommenden Monaten umgesetzt.

Hinweise:

Das Urteil des Basler Appellationsgerichts finden Sie hier: http://rechtsprechung.gerichte.bs.ch

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