Neue Nutzungspläne geben Rahmen für Veranstaltungen in der Innenstadt

Für Basels beliebteste Veranstaltungsorte legt künftig der Grosse Rat fest, an wie vielen Tagen im Jahr Veranstaltungen stattfinden. So lassen sich die Nutzungspläne und die Beurteilung einzelner Veranstaltungsgesuche vereinfachen. Der Regierungsrat hat die Planauflage der speziellen Nutzungspläne (SNUP) für den Barfüsserplatz und den Theaterplatz, das Kasernenareal, den Marktplatz, den Münsterplatz, den Oberer Rheinweg, den Unterer Rheinweg und den Schützenmattpark heute genehmigt.

Zahlreiche Veranstaltungen machen Basel lebenswerter, der öffentliche Raum soll aber auch für stillere Momente und zum zwanglosen Verweilen zur Verfügung stehen. Mit den SNUP soll erstmals der Grosse Rat den Rahmen definieren, innerhalb dessen die Allmendverwaltung Veranstaltungen auf Basels beliebtesten Veranstaltungsplätzen bewilligt. Zentral für jeden Platz ist die maximale Anzahl Tage mit Veranstaltungen. Die Veranstaltungstage sind jeweils nach Uhrzeit aufgeschlüsselt in Veranstaltungen vor 22 Uhr, Veranstaltungen von 22 bis 24 Uhr sowie solche von 0 bis 2 Uhr.  Ist die Nachfrage nach Veranstaltungen höher als das Kontingent, gelten neu klare Auswahlkriterien.

Grundlage für die SNUP sind die bisherigen Bespielungspläne und der Entwicklungsrichtplan Innenstadt. Die Bespielungspläne für die Anzahl Veranstaltungstage auf den beliebtesten Basler Plätzen haben sich während rund 15 Jahren bewährt. Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt gibt die angestrebte Nutzung der Plätze vor.

Die sieben speziellen Nutzungspläne werden vom 13. Februar bis 15. März 2019 öffentlich aufgelegt. Bereits Anfang 2016 wurden erstmals drei spezielle Nutzungspläne öffentlich aufgelegt. Aufgrund der im Zuge dieser Planauflage eingebrachten Einsprachen und Anregungen wurde das damalige Konzept überarbeitet.

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