Entwurf zum neuen Bestattungsgesetz geht an den Grossen Rat

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Vorlage zur Totalrevision des Bestattungsgesetzes überwiesen. In der letztes Jahr durchgeführten Vernehmlassung war die Vorlage in weiten Teilen grundsätzlich unbestritten.

Mit der vorgesehenen Revision des Bestattungsgesetzes werden die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Bestattungswesens den heutigen Bedürfnissen angepasst. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahre 1931, geringfügige Anpassungen erfolgten letztmals 1996. Dringende Entwicklungen der Bestattungsgesetzgebung wurden seither via die dazugehörende Verordnung geregelt. Dies führte dazu, dass die so genannte Friedhofordnung heute nicht nur Ausführungsbestimmungen zum geltenden Bestattungsgesetz enthält, sondern teilweise auch Regelungen, die auf Verordnungsstufe nicht stufengerecht angesiedelt sind.

Die nun an den Grossen Rat verabschiedete Vorlage zum neuen Bestattungsgesetz berücksichtigt die Ergebnisse der im letzten Jahr durchgeführten Vernehmlassung, vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 8. Mai 2018, https://www.bs.ch/nm/2018-vernehmlassung-zum-neuen-bestattungsgesetz-totalrevision-passt-die-grundlagen-fuer-bestattungen-den-heutigen-beduerfnissen-an-rr.html .

Während des zweimonatigen Vernehmlassungsverfahrens reichten Parteien, religiöse Gemeinschaften, Interessensverbände sowie die Gemeinden Riehen und Bettingen schriftliche Stellungnahmen ein. Alle Stellungnahmen bestätigten die Notwendigkeit der Totalrevision der Bestattungsgesetzgebung und begrüssten die grundsätzliche Stossrichtung in Bezug auf alle wesentlichen Punkte. Die in der Vernehmlassung formulierten Anliegen betrafen hauptsächlich die Themen Friedhofmonopol/Privatfriedhöfe, die Bestattungsarten auf öffentlichen Friedhöfen sowie den Umfang der Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen Bestattung. Die nun überwiesene Vorlage berücksichtigt etliche Punkte, einzelne Passagen des Gesetzesentwurfes wurden umgeschrieben, geändert oder ergänzt. Zudem zeigte sich während der Überarbeitung, dass – unabhängig von den eingegangenen Stellungnahmen – einige Stellen Unklarheiten enthielten. Diese sind jetzt präzisiert, beispielsweise sind die Befugnis zu Bestattungsanordnungen sowie der Umgang mit verwahrlosten Grabstätten genauer geregelt.

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