Neues Angebot auf dem Wolfgottesacker: Grabgemeinschaften in historischen Grabstätten

Die Abteilung Bestattungswesen der Stadtgärtnerei Basel bietet eine neue Form der Bestattung an: Seit Mitte Oktober stehen Plätze in Grabgemeinschaften zur Verfügung. Grosse, historische Grabstätten auf dem Wolfgottesacker werden unterteilt und an Einzelpersonen oder Paare abgegeben. Die Grabstätte vereint so je nach Grösse zwischen 25 bis 45 Urnenplätze. Ein Platz kann zu einem Pauschalpreis für zwanzig Jahre erworben werden.

Die Bestattungskultur verändert sich laufend. Während früher Verstorbene mehrheitlich mit einer Erdbestattung beigesetzt wurden, beträgt der Anteil mit 1‘700 Urnenbeisetzungen im Kanton Basel-Stadt heute 85 Prozent. Die Stadtgärtnerei bietet für Urnen verschiedene Beisetzungsformen an: Auf dem Friedhof am Hörnli im abteilungsumfassenden Gemeinschaftsgrab – anonym oder mit Namensnennung –, als Urnennische in der Urnenwand, im Wiesengrab und unter dem Gemeinschaftsbaum. Neu gibt es seit Mitte Oktober auf dem Wolfgottesacker auch das Angebot der Grabgemeinschaften.

In den letzten Jahren gingen bei der Stadtgärtnerei mehrere Anfragen für Grabgemeinschaften ein. Häufig stellte die Stadtgärtnerei auch ein Interesse an historischen Grabmalen fest, oft scheiterte aber der Erwerb des Nutzungsrechtes an den hohen Kosten für die Instandstellung des Grabsteins. Um diesem Bedürfnis nachzukommen, liess die Abteilung Bestattungswesen an unterschiedlichen Orten auf dem Wolfgottesacker drei nicht mehr aktive Grabstätten restaurieren. In der davorliegenden Parzelle bietet sie je nach Parzellengrösse 25 bis 45 Grabplätze an, die einzeln oder paarweise für zwanzig Jahre erworben werden können.

Bei einer Grabgemeinschaft verteilen sich die Kosten entsprechend. Ein Nutzungsrecht für zwanzig Jahre kostet pauschal CHF 1‘800, Stand 2017. Im Pauschalpreis enthalten sind die einmalige Restauration des Grabsteins, der Grabunterhalt sowie die Grünpflege durch die Stadtgärtnerei für zwanzig Jahre. Erstehen Paare zwei Urnenplätze nebeneinander, verlängert sich das Nutzungsrecht auf vierzig Jahre. Im Gegensatz zum Gemeinschaftsgrab auf dem Hörnli verfügen Grabgemeinschaften über einen Grabstein. Die Namen der Verstorbenen mit den Geburts- und Todesdaten werden auf einer separaten Steintafel erfasst, die auf dem historischen Grabstein angebracht wird. Die Inschrift auf der Steinplatte wird nach Buchstaben abgerechnet.

Der Wolfgottesacker steht unter Denkmalschutz. Viele der über 2800 Grabstätten sind schützens- und erhaltenwert, ihre meist historischen Grabsteine erhalten besondere denkmalpflegerische Aufmerksamkeit. Etliche Grabstätten werden jedoch nicht mehr gepflegt, die Ruhefrist der dort beigesetzten Personen ist längst abgelaufen. Hinterbliebene, die sich um das Grab kümmern, gibt es keine mehr. Drei solcher Gräber stehen neu für Grabgemeinschaften zur Verfügung.

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